Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union (EU) neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Betreiber von Webseiten, Unternehmen, Redaktionen und Anbieter von Chatbots müssen deshalb genauer überprüfen, wann eine sichtbare Kennzeichnung erforderlich ist und wann technische Markierungen erhalten bleiben müssen.
Wichtig ist dabei eine differenzierte Betrachtung. Nicht jeder mit künstlicher Intelligenz unterstützte Text und nicht jedes KI-Bild muss automatisch mit einem großen Warnhinweis versehen werden. Entscheidend sind der konkrete Inhalt, die Rolle des Unternehmens und die Frage, ob eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
Neue KI-Kennzeichnungspflichten gelten seit dem 2. August 2026
Die Transparenzvorgaben aus Artikel 50 des EU AI Act sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Nach den offiziellen Informationen der Europäischen Kommission sollen Nutzer erkennen können, ob sie mit einem KI-System kommunizieren oder bestimmten KI-generierten beziehungsweise manipulierten Inhalten begegnen.
Die Regeln unterscheiden zwischen Anbietern eines KI-Systems und den Personen oder Unternehmen, die ein solches System einsetzen. Diese Trennung ist wichtig, weil beide Gruppen unterschiedliche Pflichten erfüllen müssen.
Was bedeuten Anbieter und Betreiber beim EU AI Act?
Anbieter eines KI-Systems
Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Dazu können Hersteller von Chatbots, Bildgeneratoren, Sprachmodellen oder anderen generativen KI-Diensten gehören.
Anbieter müssen ihre Systeme unter anderem so gestalten, dass Nutzer bei einer direkten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI kommunizieren. Außerdem müssen generierte oder manipulierte Ausgaben grundsätzlich mit maschinenlesbaren Merkmalen versehen werden, damit ihre Herkunft technisch erkannt werden kann.
Betreiber oder Nutzer eines KI-Systems
Ein Betreiber setzt ein fremdes KI-System im eigenen beruflichen oder geschäftlichen Umfeld ein. Das kann beispielsweise ein Unternehmen mit einem Kunden-Chatbot, eine Redaktion mit KI-generierten Artikeln oder ein Webseitenbetreiber mit künstlich erzeugten Bildern sein.
Für den Betreiber stehen vor allem sichtbare Hinweise bei Chatbots, Deepfakes und bestimmten Texten von öffentlichem Interesse im Mittelpunkt. Einen Überblick über ähnliche Anforderungen bei automatisierten Kundensystemen findest Du in unserem Beitrag über KI-gestützte Contact-Center-Software und Compliance.
Welche KI-Inhalte müssen sichtbar gekennzeichnet werden?
Chatbots, KI-Agenten und virtuelle Assistenten
Menschen müssen grundsätzlich darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System statt mit einer realen Person interagieren. Ein Hinweis wie „Du chattest mit einem KI-Assistenten“ sollte deshalb gut sichtbar erscheinen, bevor oder spätestens wenn die Kommunikation beginnt.
Das betrifft beispielsweise Support-Chatbots, automatisierte Beratungssysteme und virtuelle Assistenten. Wie solche Systeme im technischen Support eingesetzt werden, zeigt der Beitrag zum Einsatz von Chatbots im IT-Support.
Deepfakes und realistisch wirkende Manipulationen
Eine sichtbare Kennzeichnung ist erforderlich, wenn KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audiodateien oder Videos bestehende Personen, Orte, Gegenstände, Organisationen oder Ereignisse realistisch nachbilden und dadurch als echt erscheinen könnten.
Ein rein grafisches Symbolbild mit einem Computer, einem RAM-Modul oder einer abstrakten Windows-Oberfläche ist nicht automatisch ein Deepfake. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise eine reale Person scheinbar etwas sagt oder tut, was tatsächlich nie stattgefunden hat.
Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
KI-generierte oder deutlich manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, müssen gekennzeichnet werden, wenn keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt ist.
Für redaktionell bearbeitete Blogbeiträge ist deshalb besonders wichtig, dass ein Mensch den Inhalt fachlich überprüft, korrigiert, freigibt und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. Die Ausnahme sollte nicht als Freibrief verstanden werden. Eine oberflächliche Kontrolle ohne echte inhaltliche Prüfung ist kein belastbarer Redaktionsprozess.
Muss jedes KI-Bild auf einer Webseite gekennzeichnet werden?
Nein, eine pauschale sichtbare Kennzeichnungspflicht für jedes beliebige KI-Bild lässt sich aus Artikel 50 nicht ableiten. Für Webseitenbetreiber ist insbesondere entscheidend, ob das Bild als Deepfake einzustufen ist oder Menschen über seine Echtheit täuschen könnte.

Bei einem erkennbar grafischen Headerbild, einer abstrakten Illustration oder einem technischen Schaubild ist die Lage anders als bei einem täuschend echten Foto einer realen Person oder eines angeblichen Ereignisses. Erstellst Du Bilder mit Microsofts KI-Dienst, findest Du die wichtigsten Funktionen in unserer Anleitung zum Bing Image Creator.
Trotzdem kann eine freiwillige Kennzeichnung sinnvoll sein. Sie erhöht die Transparenz und verhindert Missverständnisse. Ein kurzer Hinweis in der Bildbeschriftung oder am Ende des Beitrags ist dafür meist besser geeignet als ein großes Wasserzeichen mitten im Motiv.
Reicht eine Kennzeichnung im Alt-Text oder Bildtitel aus?
Ein Hinweis ausschließlich im Alt-Text ist keine sichere Standardlösung für eine vorgeschriebene sichtbare Kennzeichnung. Der Alt-Text dient in erster Linie der Barrierefreiheit und wird den meisten Besuchern nicht direkt angezeigt. Auch ein Eintrag im Dateinamen, im WordPress-Bildtitel oder in versteckten Metadaten ist nicht automatisch klar wahrnehmbar.
Ist eine sichtbare Offenlegung erforderlich, sollte sie für den Nutzer leicht erkennbar sein. Geeignet sind beispielsweise eine Bildbeschriftung, ein Hinweis unmittelbar am Inhalt oder eine deutlich zugeordnete Kennzeichnung innerhalb des Beitrags.
Maschinenlesbare Herkunftsinformationen erfüllen eine andere Aufgabe. Sie sollen technischen Systemen ermöglichen, KI-Inhalte zu erkennen. Solche Informationen solltest Du beim Bearbeiten, Konvertieren und Hochladen möglichst nicht unnötig entfernen.
Windows kann Metadaten anzeigen und löschen, wie unsere Anleitung zum Entfernen von Metadaten aus Dateien zeigt. Bei KI-Inhalten kann das vorschnelle Löschen vorhandener Herkunftsmerkmale jedoch kontraproduktiv sein.
KI-Inhalte auf der Webseite Schritt für Schritt überprüfen
Schritt 1: Alle eingesetzten KI-Systeme erfassen
Erstelle bitte eine Liste der KI-Dienste, die für Texte, Bilder, Videos, Audio, Übersetzungen, Chatbots oder automatische Zusammenfassungen eingesetzt werden. Berücksichtige dabei auch integrierte Funktionen wie KI in Notepad oder Copilot in Microsoft 365.
Schritt 2: Deine Rolle bestimmen
Überprüfe, ob Du lediglich ein bestehendes KI-System verwendest oder selbst ein System unter eigenem Namen anbietest. Viele Webseitenbetreiber sind Betreiber eines fremden Systems. Wer dagegen eine eigene KI-Anwendung bereitstellt, kann zusätzliche Anbieterpflichten haben.
Schritt 3: Inhalte nach Risiko sortieren
Teile die Inhalte mindestens in folgende Gruppen ein:
- unterstützte und anschließend vollständig redaktionell geprüfte Texte
- ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
- grafische und offensichtlich künstliche Illustrationen
- realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audiodateien
- direkte Interaktionen über Chatbots oder KI-Agenten
Schritt 4: Menschliche Kontrolle dokumentieren
Halte fest, wer einen Inhalt geprüft, korrigiert und zur Veröffentlichung freigegeben hat. Bei redaktionellen Texten sollten Fakten, Quellen, technische Befehle und Handlungsempfehlungen kontrolliert werden.
Gute Prompts helfen bei der Erstellung, ersetzen aber keine Qualitätskontrolle. Passende Hinweise findest Du im Beitrag Gute Prompts für ChatGPT schreiben.
Schritt 5: Erforderliche Hinweise sichtbar einbauen
Versehe Chatbots mit einem eindeutigen Hinweis. Kennzeichne Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte von öffentlichem Interesse gut sichtbar und unmittelbar am jeweiligen Inhalt. Vermeide Hinweise, die nur in einer weit entfernten Unterseite oder ausschließlich in technischen Feldern stehen.
Schritt 6: Technische Markierungen möglichst erhalten
Überprüfe bitte, ob der eingesetzte KI-Dienst Herkunftsinformationen, Content Credentials oder andere maschinenlesbare Merkmale einfügt. Achte bei Bildoptimierung, Export und WordPress-Upload darauf, ob diese Informationen erhalten bleiben.
Schritt 7: Interne Regeln festlegen
Erstelle eine kurze KI-Richtlinie für Autoren und Administratoren. Sie sollte erlaubte Dienste, Prüfpflichten, Kennzeichnungstexte, Freigaben und den Umgang mit vertraulichen Daten regeln.
Die allgemeinen Gefahren von KI-basierten Tools sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Aus der Redaktionspraxis: Ein einfacher Hinweis reicht oft aus
Eine Kennzeichnung muss nicht störend oder überladen wirken. Für einen klar zu kennzeichnenden Inhalt kann beispielsweise folgender Satz verwendet werden:
Hinweis: Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt und redaktionell überprüft.
Für einen Chatbot eignet sich beispielsweise:
Du kommunizierst mit einem KI-Assistenten. Bei Bedarf wird Deine Anfrage an einen Mitarbeiter weitergeleitet.
Entscheidend ist, dass der Hinweis verständlich, wahrheitsgemäß und dem Inhalt eindeutig zugeordnet ist. Die Formulierung sollte nicht den Eindruck erwecken, dass eine umfangreiche menschliche Prüfung stattgefunden hat, wenn der Inhalt tatsächlich ungeprüft veröffentlicht wurde.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten können Unternehmen mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Die möglichen Höchstbeträge bedeuten nicht, dass jeder kleine Fehler automatisch zu einer solchen Strafe führt. Trotzdem sollten Unternehmen die neuen Pflichten nicht ignorieren und ihre KI-Nutzung nachvollziehbar dokumentieren.
FAQ zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Muss jeder mit ChatGPT erstellte Blogbeitrag gekennzeichnet werden?
Nein. Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist eine sichtbare Kennzeichnung insbesondere dann erforderlich, wenn keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Ein verantwortlicher Redaktionsprozess bleibt trotzdem unverzichtbar.
Muss jedes KI-generierte Headerbild gekennzeichnet werden?
Nicht automatisch. Besonders relevant ist, ob es sich um einen Deepfake oder eine täuschend echt wirkende Darstellung handelt. Eine freiwillige transparente Bildbeschriftung kann dennoch sinnvoll sein.
Ist der Alt-Text als KI-Hinweis ausreichend?
Für eine vorgeschriebene sichtbare Kennzeichnung solltest Du Dich nicht allein auf den Alt-Text verlassen. Verwende besser einen klar wahrnehmbaren Hinweis direkt am Bild oder Beitrag.
Muss ein Support-Chatbot als KI erkennbar sein?
Ja. Nutzer sollen wissen, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einer realen Person kommunizieren.
Dürfen maschinenlesbare KI-Markierungen entfernt werden?
Solche Merkmale dienen der technischen Erkennung der Herkunft. Du solltest sie deshalb nicht ohne Prüfung entfernen. Kläre beim verwendeten Dienst und im eigenen Veröffentlichungsprozess, welche Informationen vorhanden sind und beim Export erhalten bleiben.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Für bestimmte generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt bei der technischen Markierungs- und Erkennungspflicht eine begrenzte Übergangsregelung bis zum 2. Dezember 2026. Die übrigen anwendbaren Transparenzpflichten sollten nicht pauschal aufgeschoben werden.
Fazit zu den neuen KI-Kennzeichnungspflichten
Seit dem 2. August 2026 müssen Unternehmen und Webseitenbetreiber genauer unterscheiden, wie künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt wird. Chatbots müssen als KI erkennbar sein. Deepfakes benötigen eine klare Offenlegung. Texte von öffentlichem Interesse sind besonders kritisch, wenn sie ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden.
Für eine normale redaktionelle Webseite bedeutet das nicht, dass jeder KI-unterstützte Inhalt mit einem auffälligen Warnhinweis versehen werden muss. Wichtig sind ein echter Prüfprozess, klare Verantwortlichkeiten, erhaltene Herkunftsinformationen und sichtbare Hinweise dort, wo sie tatsächlich vorgeschrieben oder zur Vermeidung einer Täuschung sinnvoll sind.
Dieser Beitrag stellt eine allgemeine technische und redaktionelle Einordnung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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