Microsoft vertreibt Windows über verschiedene Lizenzmodelle: Neben Retail-Versionen für private Kunden existieren beispielsweise OEM-Lizenzen für Hersteller von Hardware – sowie Volumenlizenzen für Unternehmen. Sie unterscheiden sich lizenzrechtlich stark voneinander: Unter anderem in Sachen Übertragbarkeit und Aktivierung ist mit Unterschieden zu rechnen. Zur Senkung von Softwarekosten und nachhaltigen IT-Gestaltung kommen für immer mehr Unternehmen gebrauchte Volumenlizenzen infrage. Doch was ist legal – und welche Lizenzarten können nicht gebraucht erworben werden?

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Lizenzmodelle

Retail-Lizenzen stehen privaten Nutzern über den Handel zum Kauf zur Verfügung – beispielsweise offizielle Microsoft Stores. Die Software wird mithilfe eines eigenen Schlüssels auf Geräte übertragen und ist voll übertragbar. OEM-Lizenzsoftware wird hingegen auf Geräten vorinstalliert und mit denselben zusammen verkauft – die Lizenz ist deshalb an das Endgerät gebunden und der dazugehörige Schlüssel in der grundlegenden Firmware gespeichert. Die Übertragung, beziehungsweise der Weiterverkauf solcher Software ist nur eingeschränkt möglich.

Volumenlizenzen hingegen werden Unternehmen und Organisationen angeboten, in denen viele verschiedene Nutzer über unterschiedliche Geräte auf dieselbe Software zugreifen wollen. Die Nutzung wird in dem Fall über einen Volumenlizenzvertrag geregelt – dabei greifen alle Geräte über denselben Schlüssel auf die Software zurück. Enterprises können auf diesem Wege Kosten im IT-Bereich per Lizenz erheblich reduzieren.

EU-Rechtslage: Sind gebrauchte Software- und Volumenlizenzen rechtssicher?

Der Europäische Gerichtshof entschied im Jahr 2012, dass in der EU erworbene Software unter Umständen weiterverkauft werden darf. Hersteller haben nach dem Erschöpfungsgrundsatz also kein Recht, den Weiterverkauf zu unterbinden – es ist also auch keine Zustimmung des Herstellers erforderlich. Das gilt nicht nur für gebrauchte Retail-Lizenzen, sondern auch für rechtssichere Microsoft-Volumenlizenzen und Download-Software. Zu den Voraussetzungen gehört, dass:

  • Der ursprüngliche Nutzer die Lizenzsoftware nicht mehr verwendet
  • Die Deinstallation nachgewiesen werden kann
  • Die Lizenzübertragung ordnungsgemäß dokumentiert wird

Auch der Wiederverkauf von Volumenlizenzen ist damit legal und rechtssicher, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Volumenlizenzen dürfen auch aufgespalten werden – beispielsweise, wenn aufgrund sinkender Mitarbeiterzahlen die volle Anzahl an Lizenzen nicht mehr benötigt wird.

Für die rechtssichere Beschaffung: Spezialisierte Anbieter für gebrauchte Softwarelizenzen in Erwägung ziehen

Zusammenfassend lässt sich sagen: Retail- und Volumenlizenzen unterscheiden sich vor allem in ihrer Zielgruppe und den lizenzrechtlichen Bedingungen. Wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt, ist der Verkauf beider Lizenzmodelle unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. Spezialisierte Anbieter gebrauchter Softwarelizenzen wie Wiresoft berufen sich auf diese Rechtsprechung und stellen sicher, dass die Lizenzdokumentation für die Rechtssicherheit bei der Beschaffung lückenlos erfolgt. Außerdem helfen die Experten der Wiresoft AG dabei, den individuellen Bedarf an Softwarelizenzen zu identifizieren – um die Kostenstruktur des jeweiligen Betriebes zu optimieren.

FAQs: Häufig gestellte Fragen

Sind Retail- und Volumenlizenzen in ihrer Funktionsweise gleich?

Beide Lizenzen aktivieren dieselbe Software und schalten den gleichen Funktionsumfang frei. Allerdings unterscheiden sich die Lizenzmodelle und ihre Aktivierung voneinander. Der Wiederverkauf ist bei beiden Lizenzmodellen rechtlich zulässig.

Kann eine Volumenlizenz auch von Privatpersonen erworben werden?

Theoretisch und technisch können Volumenlizenzen auch von Privatpersonen beschafft werden – beispielsweise in gebrauchter Form. Der persönliche Bedarf kann mithilfe von Experten wie Wiresoft, die sich der Lizenzberatung widmen, vorab ermittelt werden.

Der Wiederverkauf von Volumenlizenzen ist in der EU legal. Auch die Aufspaltung derselben ist möglich, wenn das Unternehmen den vollen Umfang der Softwarelizenzen nicht mehr benötigt. Es muss in dem Fall eine Bestätigung vorgelegt werden, dass die ursprünglichen Nutzer sie nicht weiter verwenden.

Woher stammen gebrauchte Softwarelizenzen?

Gebrauchte Windows Softwarelizenzen stammen sehr häufig aus Unternehmensauflösungen. Auch im Falle einer IT-Modernisierung verzichten Unternehmen oft auf bisherige Softwarelösungen, um aktuellere Technologien oder Cloud-Dienste in Anspruch zu nehmen – die dabei frei werdenden Lizenzen können entsprechend weiterverkauft werden.